Der Ammersee ist nach dem Chiemsee und dem Starnberger See der drittgrößte See in Bayern (unter den Seen, die ausschließlich in Bayern liegen) und der am weitesten nach Norden reichende Voralpensee. Häufig wird er auch als ländlich geprägter „Bauernsee“ im Gegensatz zum vornehmeren „Fürstensee“ (Starnberger See) bezeichnet. Er zählt zum gleichnamigen gemeindefreien Gebiet Ammersee mit den Gemeinden am Westufer zum Landkreis Landsberg am Lech. Das Ostufer gehört zu verschiedenen Gemeinden im Landkreis Starnberg, sowie ein kleiner Teil im Süden um die Mündung der Ammer zum Landkreis Weilheim-Schongau. Der See ist Eigentum des Freistaates Bayern, für dessen Verwaltung die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen zuständig ist. Der See hat eine Fläche von rund 47 Quadratkilometern und eine maximale Tiefe von etwa 80 Metern. Die am südlichen Seeende gelegene Schwedeninsel ist durch die fortschreitende Verlandung schon zu einer Halbinsel geworden und wird irgendwann ganz mit dem Ufer verschmelzen.